IHKLW-Vollversammlung im Überblick

Die Vollversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan einer IHK. Sie vertritt die Interessen der Unternehmer*innen unserer Region in wirtschaftlichen Fragen gegenüber allen anderen Interessengruppen, wie beispielsweise Politik oder Verwaltung. Bei der Vielfalt der Unternehmen und den oft ungleichen Interessen ist das keine leichte Aufgabe, der sich 100 gewählte Unternehmensvertreter*innen aus allen Wirtschaftszweigen stellen, die in unserem IHK-Bezirk ansässig sind.

Die Vollversammlung bestimmt Inhalt und Form der Arbeit der IHK Lüneburg-Wolfsburg. Dazu gehört die grundsätzliche Positionierung zu allen wichtigen wirtschaftspolitischen Fragen – von Stadtentwicklungs- und Infrastrukturfragen, über branchenspezifische Themen bis hin zu bildungspolitischen oder außenwirtschaftlichen Angelegenheiten.

Die Vollversammlung ist spiegelbildlich zur Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks aufgebaut: In Wahlgruppen werden die Wirtschaftszweige oder Branchen entsprechend der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten des IHK-Bezirks, der Sachnähe verschiedener Gewerbegruppen sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen zusammengefasst. Jede*r Unternehmer*in kann alle fünf Jahre die Vertreter*in ihrer/seiner Wahlgruppe und damit ihrer/seiner unternehmerischen Interessen wählen. Es gilt: Ein Unternehmen gleich eine Stimme, unabhängig davon, ob es sich um einen Ein-Mann/Frau-Betrieb oder einen international tätigen Konzern handelt.

Neben inhaltlichen Zielsetzungen gehören auch organisatorische Punkte in den Verantwortungsbereich der Vollversammlung. Die Vollversammlung entscheidet in ihren vier jährlichen Sitzungen zum Beispiel über die Verwendung der finanziellen Mittel und die Höhe der Beiträge und Gebühren.

Die IHK-Vollversammlung im Video erklärt: