Mehr zur IHKLW-Wahl:

FAQ

Was ist die Vollversammlung?

Die Vollversammlung vertritt die Interessen der Unternehmer*innen unseres Kammerbezirks in wirtschaftlichen Fragen gegenüber allen anderen Interessengruppen, wie beispielsweise Politik oder Verwaltung. Bei der Vielfalt der Unternehmen und den oft ungleichen Interessen ist das keine leichte Aufgabe, der sich die gewählten Unternehmensvertreter*innen aus allen im Kammerbezirk ansässigen Wirtschaftszweige stellen. Die Vollversammlung ist deshalb spiegelbildlich zur Wirtschaftsstruktur unseres Kammerbezirks aufgebaut: In Wahlgruppen und Wahlbezirken werden die Wirtschaftszweige oder Branchen entsprechend ihrer Interessenlagen zusammengefasst und erhalten gemessen an ihrer Bedeutung für den Wahlbezirk eine bestimmte Anzahl an Sitzen. Jede*r Unternehmer*in kann dann alle fünf Jahre die Vertreter*in ihrer/seiner Wahlgruppe in ihrem/seinem Wahlbezirk und damit ihrer/seiner unternehmerischen Interessen wählen. Es gilt: Ein Unternehmen gleich eine Stimme, unabhängig davon, ob es sich um einen Ein-Mann/Frau-Betrieb oder einen international tätigen Konzern handelt.

Ein solch komplexes Verfahren ist wichtig, denn schließlich bestimmt die Vollversammlung in ihren vier jährlichen Sitzungen über die inhaltliche Arbeit der IHK Lüneburg-Wolfsburg: über den Umgang mit wirtschaftlichen Themen, die die Unternehmer berühren, aber auch über die Verwendung der finanziellen Mittel der IHKLW und die Höhe der Beiträge und Gebühren.

Wie viele Mitglieder hat die Vollversammlung?

Die Vollversammlung der IHKLW besteht aus 100 Mitgliedern, die von den Kammerzugehörigen unmittelbar oder mittelbar nach näherer Bestimmung der Wahlordnung gewählt werden. Bis zu zwölf weitere Personen können durch die bereits unmittelbar gewählten Mitglieder der Vollversammlung hinzugewählt werden mit dem Ziel, dass die Vollversammlung die wirtschaftliche Struktur des IHK-Bezirks hinreichend widerspiegelt. Die Mitglieder der Vollversammlung sind Vertreter*innen aller Kammerzugehörigen und nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.

Wer hat die Kandidatinnen und Kandidaten ausgewählt?

Jede*r wahlberechtigte Unternehmer*in konnte bis zum 21. Juni 2023 eine Wahlbewerbung einreichen oder Kandidat*innen ihrer Wahlgruppe und ihres Wahlbezirks vorschlagen. Der Wahlausschuss prüft die Wahlbewerbungen bzw. -vorschläge und fasst sie in einer Kandidat*innen-Liste zusammen.

Wer ist wählbar?

Wählbar für die Vollversammlung der IHK Lüneburg-Wolfsburg sind Bewerber*innen, die

  • volljährig,
  • zur Ausübung des Wahlrechts berechtigt und
  • entweder selbst Mitglied unserer IHKLW oder
  • für ein Mitglied unserer IHKLW vertretungsberechtigt sind.

Wählbar sind auch

  • im Handelsregister eingetragene Prokuristen und
  • besonders bestellte Bevollmächtigte.

 

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen unserer IHKLW (Kammerzugehörige). Jedes Mitgliedsunternehmen hat eine Stimme.

Kammerzugehörige, natürliche Personen üben das Wahlrecht in der Regel selbst aus (es sei denn, es besteht Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung durch einen gesetzlichen Vertreter).

Kammerzugehörige juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten üben das Wahlrecht durch eine Person aus, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist.

Das Wahlrecht kann auch ein im Handelsregister eingetragener Prokurist ausüben.

Kammerzugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im Kammerbezirk gelegen ist, können das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausüben lassen (es sei denn, eine im Kammerbezirk gelegene Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle wird von einer/einem gesetzlichen Vertreter*in oder einer/einem im Handelsregister eingetragenen Prokurist*in geleitet).

Gibt es eine Wahlpflicht?

Nein, eine Wahlpflicht gibt es nicht. Wir empfehlen unseren Mitgliedern jedoch von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, um den Kurs der gesamtwirtschaftlichen Interessenvertretung durch die Vollversammlung unserer IHKLW mitzubestimmen und der Stimme der Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung mehr Gewicht zu verleihen.

Welche Wahlbezirke gibt es?

Der Kammerbezirk der IHK Lüneburg-Wolfsburg gliedert sich in sieben Wahlbezirke: Lüneburg, Celle, Kreisfreie Stadt Wolfsburg, Gifhorn, Heidekreis, Harburg und Uelzen/Lüchow Dannenberg. Die kammerzugehörigen Unternehmen werden anhand ihres Unternehmenssitzes den einzelnen Wahlbezirken zugeordnet, um auch die geografische Verteilung der Wirtschaft unseres Kammerbezirks in der Vollversammlung widerzuspiegeln. Nur für den zugeordneten Wahlbezirk ist eine Stimmabgabe möglich. Für die Wahlgruppen „Energieversorger“ und „Verkehrswirtschaft“ bildet der gesamte IHK-Bezirk den Wahlbezirk.

Kann ich den Wahlbezirk wechseln?

Alle Wahlberechtigten konnten vom 6. bis zum 21. April 2023 die Wählerlisten einsehen und überprüfen, welchem Wahlbezirk ihr Unternehmen zugeordnet ist und gegebenenfalls innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist eine davon abweichende Zuordnung beantragen. Eine abweichende Zuordnung ist nur für die Wahlbezirke möglich, in denen Ihr Unternehmen auch eine Betriebsstätte unterhält.

Welche Wahlgruppen gibt es?

Die Zusammensetzung der Vollversammlung ist ein Spiegelbild der Wirtschaft unseres Kammerbezirks. Um dies sicherzustellen, wird in neun branchenspezifischen Wahlgruppen gewählt: Produzierendes Gewerbe / Industrie, Energieversorger, Einzelhandel, Großhandel, Kredit- und Versicherungswirtschaft, Verkehrswirtschaft, Tourismuswirtschaft, Beratende und technische Dienstleistungswirtschaft, Weitere Unternehmen der Dienstleistungswirtschaft. Jede Wahlgruppe ist somit gemäß ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Vollversammlung vertreten.

Kann ich die Wahlgruppe wechseln?

Alle Wahlberechtigten konnten vom 6. bis zum 21. April 2023 die Wählerlisten einsehen und überprüfen, welcher Wahlgruppe ihr Unternehmen zugeordnet ist und gegebenenfalls innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist eine davon abweichende Zuordnung beantragen.

Kann ich als Kandidat*in auch die E-Mail-Adressen der Wahlberechtigten meiner Wahlgruppe / meines Wahlbezirks für Wahlwerbung erhalten?

Ja, dies kann bereits mit der Wahlbewerbung beantragt werden. § 9 Abs. 6 IHKG regelt hierzu: “An Bewerber und Kandidaten für die Wahl zur Vollversammlung nach § 5 dürfen zum Zweck der Wahlbewerbung durch die Bewerber und der Wahlwerbung durch die Kandidaten Name, Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse und Wirtschaftszweig über Wahlberechtigte aus ihrer jeweiligen Wahlgruppe übermittelt werden, sofern der Empfänger der Daten sich gegenüber der übermittelnden öffentlichen Stelle verpflichtet hat, die Daten nur für den Zweck zu verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden. Bewerber und Kandidaten haben die übermittelten Daten nach der Durchführung der Wahl unverzüglich zu löschen.”

Wie wird gewählt?

Die Stimme für die Wahl zur Vollversammlung 2023 kann von Mitte September bis zum 11. Oktober 2023, 18 Uhr per Brief oder online abgegeben werden. Jeder Wahlberechtigte erhält Unterlagen sowohl für die Brief- als auch für die Onlinewahl und kann entscheiden, auf welchem Weg er wählen möchte.

Wann erhalte ich die Wahlunterlagen?

Die Wahlunterlagen für die Brief- und Onlinewahl werden ca. Mitte September 2023 per Post an die Wahlberechtigten versandt.

Ich habe meine Wahlunterlagen nicht erhalten oder verlegt. Was kann ich tun?

Wenn Sie Ihre Wahlunterlagen nicht erhalten oder verlegt haben, melden Sie sich bitte telefonisch unter 04131 742-404 oder senden eine E-Mail an: wahl@ihklw.de.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Das Briefwahlverfahren verläuft wie folgt:

Schritt 1: Kreuzen Sie auf dem Stimmzettel Ihre Kandidaten an. Achtung: Sie dürfen nicht mehr Kandidaten ankreuzen als zulässig. Die zulässige Anzahl ist auf dem Stimmzettel vermerkt.

Schritt 2: Legen Sie den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verkleben Sie den Umschlag.

Schritt 3: Füllen Sie den Wahlschein gut leserlich aus und unterschreiben Sie ihn.

Schritt 4: Legen Sie den unterschriebenen Wahlschein und den verschlossenen Stimmzettelumschlag zusammen in den Rücksendeumschlag und verschließen Sie diesen.

Schritt 5: Der Rücksendeumschlag muss bis zum Ende der Wahlfrist bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg eingegangen sein. Das Porto bezahlt die IHKLW.

Wie funktioniert die Online-Wahl?

Unsere IHKLW verschickt an alle Wahlberechtigten einen verschlossenen Passwortumschlag mit den Zugangsdaten (Login-Kennung und Passwort) sowie Informationen zur elektronischen Wahl und der Nutzung des Wahlportals. Das Stimmrecht kann nicht mehrfach ausgeübt werden. Die Speicherung der Stimmen erfolgt anonym. Zur Sicherung des Wahlgeheimnisses bei der elektronischen Wahl wird für jeden Wahlberechtigten eine anonymisierende Wahlnummer erstellt.

Wer stellt das Ergebnis der Wahl fest?

Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest, fertigt über den Wahlablauf eine Niederschrift an und macht die Namen der gewählten Bewerber bekannt.

Wann und wo wird das Ergebnis bekannt gegeben?

Der Wahlausschuss gibt das vorläufige Wahlergebnis innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Wahlfrist auf der Homepage der IHK Lüneburg-Wolfsburg bekannt. Zusätzlich wird das Ergebnis in der regionalen Presse, im IHK-Magazin „Unsere Wirtschaft“ und in allen Social-Media-Kanälen der IHKLW veröffentlicht. Nach Ablauf der Einspruchsfrist stellt der Wahlausschuss Mitte Dezember 2023 das amtliche Ergebnis der Wahl fest.

Was passiert nach der Wahl?

Nach der Wahl konstituiert sich die Vollversammlung und wählt das Präsidium. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin und zehn Vizepräsident*innen, die die Vollversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer von fünf Jahren wählt.

Was ist die gesetzliche Grundlage der Wahl zur Vollversammlung?

Die Mitglieder der Vollversammlung werden gemäß § 5 des IHK-Gesetzes gewählt. Nähere Einzelheiten zur Wahl regeln die Satzung und die Wahlordnung der IHK Lüneburg-Wolfsburg, die von der Vollversammlung beschlossen wurden.

An wen wende ich mich mit weiteren Fragen?

Ihre Ansprechpartner zu Themen der Wahl sind

Harburg: Volker Linde
Tel. 04131 742-151
volker.linde@ihklw.de

Lüchow-Dannenberg/Uelzen: Sönke Feldhusen
Tel. 04131 742-136
soenke.feldhusen@ihklw.de

Lüneburg: Michael Zeinert
Tel. 04131 742-112
michael.zeinert@ihklw.de

Wolfsburg / Gifhorn: Michael Wilkens
Tel. 05361 2954-12
michael.wilkens@ihklw.de

Celle/Heidekreis: Johannes Knauf
Tel. 05141 9196-12
johannes.knauf@ihklw.de